Baurecht
Öffentliches Baurecht
Ist im Wesentlichen im Baugesetzbuch (über das „ob“ gebaut werden kann) und der Niedersächsischen Bauordnung (über das „Wie“) geregelt. Wir begleiten Sie gern durch das Projektmanagement, sorgen für Klarheit im planungsrechtlichen Fragen und führen mit Ihnen die Verhandlungen etwa zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages. Wir diskutieren die Notwendigkeit, Art und Umfang von Auflagen vom Brandschutz bis zum Naturschutz. Selbstverständlich schlagen wir Ihnen die Hinzuziehung des nötigen technischen Sachverstandes von Außen vor, wenn die Rechtsfragen erschöpfend behandelt sind.
Privates Baurecht
Hier geht es um das Vertragsmanagement von Bauverträgen und die Regelung von Mängeln, Vermeiden von Kostensteigerungen durch ungerechtfertigte Nachforderungen und den sicheren Abschluss von Verträgen.
So sollte etwa schnell entschieden werden, wann ein Beweissicherungsverfahren vor dem zuständigen Gericht eingeleitet werden sollte, die besonderen Regeln der VOB zu beachten sind und wie vermieden werden kann, dass sich im Zweifel die Auftragnehmer den „Schwarzen Peter“ zuschieben, wenn etwas daneben gegangen ist.
Auf der anderen Seite sind wir auch dafür da, dafür Sorge zu tragen, dass Rechnungen rechtzeitig bezahlt werden.